Finanzielle Unterstützung 2018-05-30T12:55:04+00:00

Ihre Entlohnung

Wer Gutes tut, der soll dafür entlohnt werden.

Gastfamilien erhalten finanzielle Zuwendungen im Bereich der häuslichen Kosten. Diese orientieren sich an den Sozialhilferichtlinien und sind pauschaliert.

Für die eigentliche Betreuungsleistung richten sich die finanziellen Zuwendungen nach dem sogenannten Betreuungsentgelt. Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist abhängig vom Landkreis.

Beide Positionen ergeben zur Zeit in etwa 1.100,- Euro pro Monat, eine Anpassung erfolgt in der Regel jährlich.

Die finanziellen Zuwendungen im Bereich des Betreuten Wohnen in Familien sind komplett von der Steuer befreit.

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