Finanzielle Unterstützung 2025-12-11T09:47:19+01:00

Ihre Entlohnung

Wer Gutes tut, der soll dafür entlohnt werden.

Gastfamilien erhalten finanzielle Zuwendungen im Bereich der häuslichen Kosten. Diese orientieren sich an den Sozialhilferichtlinien und sind pauschaliert.

Für die eigentliche Betreuungsleistung richten sich die finanziellen Zuwendungen nach dem sogenannten Betreuungsentgelt. Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist abhängig vom Landkreis und wird regelmäßig den aktuellen Entwicklungen der Lebenshaltungskosten angepasst.

Die finanziellen Zuwendungen im Bereich Begleitetes Wohnen in Familien sind komplett von der Einkommenssteuer befreit.

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