Begleitetes Wohnen in Familien (BWF)
Das ist die älteste Form der Hilfe, die von der UNESCO
auch in das immaterielle Kulturerbe der Menschheit aufgenommen wurde.
Ein Platz zum Leben
Begleitetes Wohnen in Gastfamilien kann für Menschen mit Hilfebedarf auf Grund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, die besserer Alternative sein.
Eigener Wohnraum, Versorgung nach Maß, persönliche Ansprechpartner, Sicherheit und Familienanschluss nach Bedarf, das unterscheidet Begleitetes Wohnen in Gastfamilien von anderen Wohnformen für Menschen mit Hilfebedarf.
So passt Begleitetes Wohnen in Gastfamilien für Sie
- Wenn Sie auf Grund seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung nicht alleine leben können.
- Wenn seelische Erkrankungen Hilfe und Geborgenheit erfordern.
- Wenn die Hilfe zuhause nicht mehr ausreicht.
- Wenn Einsamkeit und Isolation das Leben beeinträchtigen.
- Wenn Sie nicht im Heim leben möchten.
Wir sind zuständig für die Landkreise Rottweil, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar-Heuberg und Freudenstadt und vermitteln Ihnen gerne, eine adäquate Gastfamilie.
Vertrauen Sie uns, Ihr Vorteil ist unsere langjährige Berufserfahrung im begleiteten Wohnen in Familien seit 1992
“Lebensfreude kann man nicht kaufen, aber man kann sie erleben und teilen.“